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28. August 2018

DSGVO-konforme Leadgenerierung auf Messen

Frederic Sell

Die Leadgenerierung gehört im B2B-Sektor zu einem der wichtigsten Marketinginstrumenten. Nirgendwo werden so viele Leads generiert und Visitenkarten ausgetauscht, wie auf Messen. Die Datenschutz Grundverordnung, kurz DSGVO, kam mit einigen Änderungen für die Leadgenerierung einher und stiftet vielerorts Verwirrung und Unsicherheit. Es ergibt sich eine Frage nach der anderen für Sie als Unternehmen: Fällt das Annehmen von Visitenkarten unter das berechtigte Interesse? Brauche ich eine Einwilligung für meinen Newsletter oder greift doch eine der anderen Erlaubnisse des Art. 6 DSGVO? Was war nochmal mit der Informationspflicht nach Art. 13 DSGVO?

Pitchview bietet verschiedene Möglichkeiten Leads DSGVO-konform zu erfassen

Was ist die DSGVO?

Die DSGVO ist die seit Mai 2018 in Kraft getretene Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union. Diese legt in elf Kapiteln fest, wie personenbezogene Daten von Unternehmen und im öffentlichen Sektor behandelt werden sollen. Dies dient in erster Linie dem Schutz persönlicher Daten. Gleichzeitig ist die DSGVO auch der Ansatz der EU, den freien Datenverkehr innerhalb der europäischen Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Werden auf Messen jetzt Leads generiert, ist es also von höchster Relevanz, dies DSGVO-konform zu tun. Bei richtiger Vorbereitung können Sie etwaigen Beschwerden oder gar Klagen vorbeugen. Mit der Pitchview Messe- und Leadapp steht der DSGVO-konformen Erfassung Ihrer Leads nichts mehr im Wege- sind sind gleich doppelt abgesichert.

Fall 1: Sie beziehen sich auf das berechtigte Interesse

Besucht ein Interessent Sie an Ihrem Messestand und übergibt Ihnen eine Visitenkarte, kann von einer Einwilligung zur elektronischen Weiterverarbeitung ausgegangen werden, zudem greift hier das berechtigte Interesse.  Jedoch ist der Nachweis dieser mündlichen Einwilligung schwierig und Sie als Unternehmen tragen die Beweislast. Deshalb empfiehlt es sich, im Anschluss an den Visitenkartenscan unsere Emailversand Funktion zu nutzen. In einer gut aufbereiteten FollowUp E-Mail klären Sie den Interessenten gemäß Art. 13 DSGVO über seine Rechte und über die Weiterverarbeitung seiner Daten auf. Mit dieser Mail haben Sie den Prozess zum einen schnell und einfach dokumentiert und sind Ihren datenschutzrechtlichen Informationspflichten gegenüber dem Besucher nachgekommen.

Fall 2: Sie holen zusätzlich eine Einwilligungserklärung ein

Wollen Sie sich allerdings auf Nummer sicher gehen, können Sie sich über den Einwilligungserklärungs-Konfigurator eine Einwilligung des Interessenten einholen, dass Sie seine Daten elektronisch verarbeiten dürfen. Zudem können Sie beliebig viele weitere Einwilligungen anhängen, wie z.B. eine Einwilligung für den monatlichen Newsletter Versand. Diese können Sie sich direkt am Messestand über das Tablet unterschreiben lassen. Daraufhin erstellt die App ein PDF-Dokument, auf dem alle wichtigen Daten dokumentiert sind. Im Nachgang versenden Sie ebenfalls eine Dankes-Email, in der Sie über die Rechte aufklären und können nun das PDF-Dokument mit den Einwilligungserklärungen anhängen.

Mit dieser Variante sind Sie nicht nur Ihren datenschutzrechtlichen Informationspflichten nachgekommen. Gleichzeitig können Sie jederzeit und bequem den Nachweis darüber erbringen, wann Sie die Einwilligung zur Speicherung und Weiterverarbeitung des Kontaktes eingeholt haben.

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